Haftung
Haftung
wird vom Verein nicht für Sachen übernommen, die Mitgliedern während der Nutzung eines Vereinsangebotes abhanden kommen oder beschädigt werden. In Räumen und in der Sporthalle, die vom Verein genutzt werden, wird lediglich die Gelegenheit zum Ablegen von Sachen geboten, hingegen keine Verwahrungspflicht übernommen. Der Verein haftet seinen Mitgliedern gegenüber, auch bei grober Fahrlässigkeit seiner Mitglieder in seinem Wirkungskreis nur, soweit er durch Sportunfall- und Haftpflichtversicherung durch den Landessportverband gedeckt ist.